Der gebuchte Stellplatz steht euch am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Stellplätze, die am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Belegung erfolgt ist, können von uns anderweitig genutzt werden. Ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht dann nicht mehr.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren. Dies gilt jedoch nicht bei Vorlage eines ärztlichen Attestes bei dringenden medizinischen Gründen.
Bei einem Verstoß gegen die Campingplatzordnung mit anschließendem Platzverweis werden die bereits gezahlten Reservierungskosten nicht erstattet.